Ein Verbrecher entzieht sich seiner Verantwortung
Der Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich kurz vor seinem Haftantritt seiner Verantwortung entzogen und sich das Leben genommen. Der überwiegend durch privates und berufliches Fehlverhalten bekannt gewordene Abmahnanwalt wurde wegen versuchten Betruges rechtskräftig verurteilt und hätte für 14 Monate hinter Gitter gemusst und hatte noch einen Aufschub für die Auflösung seiner Kanzlei bekommen. Traurig ist einzig und alleine, dass Günter Freiherr von Gravenreuth für seine schweren Vergehen wie Urkundenfälschung und Untreue nicht mehr die Konsequenzen tragen muss. Vielleicht hat das Ganze aber auch etwas Gutes und ist ein mahnendes Beispiel für die vielen anderen hochkriminellen Abmahnanwälte in Deutschland die dieses Geschäftsmodell weiterhin praktizieren.

